Garantiert kostenfrei und unverbindlich
Niemand plant, durch Krankheit oder Unfall die Fähigkeit zur Berufsausübung zu verlieren. Doch unglücklicherweise tritt dies öfter ein als erwartet. In solchen Fällen bedroht der Einkommensverlust schnell die finanzielle Existenz und den gewohnten Lebensstandard.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung sichert Ihnen ein Ersatzeinkommen in Form einer monatlichen Rente. So ist auch bei dauerhaftem Verlust Ihrer Arbeitskraft für Ihre finanzielle Sicherheit gesorgt – und für die Ihrer Familie.
Wir sind auch für Sie da, wenn…
Schon seit Jahren gehen Sie mit Kopfschmerzen durch den Tag. Die Vermutung Ihrer Ärzte deutet darauf hin, dass dies an einer Fehlbildung Ihrer Wirbelsäule liegen könnte. Sie sind zu 50% dienstunfähig und müssen auf eine Halbtagstätigkeit reduzieren – ein signifikanter Einkommensverlust. Doch nicht mit uns – Sie haben bei uns auch die Möglichkeit Teildienstunfähigkeit mit zu versichern und der Einkommensverlust wird aufgefangen.
Wegen zunehmendem Zeit- und Leistungsdruck auf der Arbeit finden Sie nachts keine Ruhe mehr. Trotz ärztlicher Hilfe bleiben Ihre Schlafstörungen bestehen und führen schließlich zu einem Burnout. Doch machen Sie sich keine Sorgen – wir sorgen dafür, dass Ihre finanzielle Zukunft und die Ihrer Familie gesichert sind.
Während Sie im Winter Ihre Einfahrt vom Schnee räumen, rutschen Sie aus und ziehen sich eine ernsthafte Verletzung an einem Wirbel zu. Ein langes Sitzen am Schreibtisch? Ausgeschlossen. Es folgt eine scheinbar endlose Rehabilitationsphase. Die Unsicherheit, wann oder ob Sie jemals wieder Ihre beruflichen Tätigkeiten aufnehmen können, bleibt. Doch wir sind für Sie da – wir sichern Ihre finanzielle Versorgung.
Als Beamte auf Lebenszeit erhalten Sie bei dauerhafter Dienstunfähigkeit erst ein Ruhegehalt, wenn Sie die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt sind.
Fazit: Wer in jungen Jahren aufgrund von Krankheit oder Unfall durch die Entscheidungen des Dienstherrn dienstunfähig ist oder entlassen wird, steht ohne Absicherung da, wenn er die Wartezeit nicht erfüllt hat.
Das heißt aber nicht, dass er aus Sicht einer Versicherung automatisch als berufsunfähig gilt. Deshalb sollten Beamte in ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eindeutig regeln, dass der Anbieter zahlt, sobald sie als dienstunfähig eingestuft sind.
Als dienstunfähig gelten Beamte, wenn sie dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre dienstlichen Pflichten zu erfüllen. Was das heißt, legt Paragraf 44 Bundesbeamtengesetz (BBG) fest. Demnach kann ein Beamter bereits dann wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, wenn er infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate nicht arbeiten konnte. Zusätzlich muss innerhalb eines halben Jahres keine Aussicht bestehen, dass der Betroffene wieder voll dienstfähig wird.
Beamte auf Lebenszeit erhalten bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt vom Staat. Dieses gibt es allerdings erst wenn 60 Monate Wartezeit erfüllt sind. Wenn nicht, werden Sie wie ein Beamter auf Probe behandelt. Fazit: Wer in jungen Jahren aufgrund von Krankheit oder Unfall durch die Entscheidungen des Dienstherrn dienstunfähig ist oder entlassen wird, steht ohne Absicherung da.
Die echte DU-Klausel: Eine gute DU-Klausel erkennt man daran, dass sie Versicherten tatsächlich ein vereinfachtes (Leistungs-)Anerkenntnis bietet. Dabei verzichten einige Versicherer sogar auf ein eigenes (Über-)Prüfungsrecht, wenn ein Dienstherr die Dienstunfähigkeit festgestellt hat. Ist dies der Fall, sprechen wir von einer „echten“ DU-Klausel.